Fahrdienst
Ansprechpartner
Herr
Luis Flux
Tel: 08161 96 71-25
Kontaktieren Sie mich
Rotkreuzstraße 13-15
85354 Freising
Nicht jeder Mensch hat ein Auto.
Viele Menschen möchten oder können nicht mehr selbst fahren.
Weil sie zu alt sind oder krank oder behindert.
Diesen Menschen hilft das Deutsche Rote Kreuz.
Mit einem Fahr-Dienst.
Sie möchten an einen Ort und kommen selbst nicht dort hin?
Dann bringen wir Sie sicher an das Ziel und wieder zurück.
Das Angebot
Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund.
Wir bringen Sie an viele Orte.
Zum Beispiel:
- Zum Arbeits-Platz.
- Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
- Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
- Zu einer Veranstaltung.
- Zu einem Ausflug.
- Es gibt auch Betreutes Reisen.
- Zum Einkaufs-Laden.
- Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.
Die wichtigsten Fragen und Antworten FAQs
Werden mir Fahrtkosten von der Krankenkasse erstattet, wenn ich zum Arzt muss?
Nein, die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden leider nicht grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
Es gibt jedoch Ausnahmen. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten für Sie:
- Sie erhalten eine Serienbehandlungen, zum Beispiel zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie oder zur ambulanten Dialysebehandlung.
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) vorliegt.
- Sie sind Pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5
Bitte erkundigen Sie sich trotzdem auch in den o.g. Ausnahmefällen ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Gut zu wissen:
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, aber trotzdem schwer in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können die gesetzlichen Krankenkassen Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Bitte lassen Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung vor der Fahrt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse prüfen.
Werden mir Fahrtkosten erstattet, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Ja, die Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Sie.
Fallen für mich auch Kosten an?
Ja, denn auch für Fahrtkosten ist eine gesetzliche Zuzahlung je Fahrt zu zahlen. Diese beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro.
Sie sind von der Zuzahlung befreit? Dann entstehen Ihnen diese Kosten nicht sofern Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung vorlegen.
Bitte beachten Sie: Das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Freising darf Krankentransporte grundsätzlich nur mit dem Behindertentransportwagen (BTW) durchführen. Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist es zwingend erforderlich, dass „BTW“ als Transportmittel auf der Verordnung angegeben ist.